Verhinderungspflege gesucht? - Zauberfrau Wuppertal

Verhinderungspflege gesucht?
Zauberfrau Wuppertal

Zauberfrau Wuppertal Hilfe im Haushalt für Familien, Singles und Senioren

Zauberfrau Wuppertal

reinigen, waschen, kochen, bügeln, einkaufen…

Sie suchen eine Verhinderungspflege?

Wenn Sie als Pflegender Angehöriger eine Auszeit oder eine Pause, von der anstrengenden Pflege Ihrer Lieben benötigen, dann können die Zauberfrauen für einige Stunden in der Woche für Sie einspringen und Sie somit entlasten. Die Pflegeversicherung übernimmt, nach Rücksprache, dann die Kosten dieser Ersatzpflege

„Wir reinigen. Wir kochen. wir kümmern uns. Mit allem was dazugehört“. ZAUBERFRAU ist die bequeme und flexible Lösung für die stundenweise Hilfe im Haushalt. Für Sie arbeiten kompetente und motivierte Frauen oder Männer, auf die Sie sich verlassen können. Es kommt immer „Ihre Zauberfrau“. Und bei Krankheit oder Urlaub schicken wir eine Vertretung  – wenn Sie dies wünschen.

Verhinderungspflege gesucht? 

Starke Belastungen durch Beruf, Alter oder Krankheit machen es häufig schwierig, die täglichen Aufgaben des Haushaltes zu erledigen.

Hier helfen Ihnen die Zauberfrauen gerne weiter. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie, speziell abgestimmt auf Ihre individuellen Bedürfnisse rund um den Haushalt, zu unterstützen oder, falls erforderlich, sogar zu ersetzen. Und dabei verfügen wir über eine langjährige Erfahrung und bieten Ihnen echte Vorteile:

  • Ein Ansprechpartner
  • Keine langwierige Suche nach Hilfe
  • Keine Arbeitgeberpflichten
  • Die Sicherheit eines Unternehmens
  • Flexible Einsatzbereiche
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung
  • Steuerlich absetzbare Leistungen
  • Freundlich und kompetent

Ab 1. Juli 2025 werden die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem Entlastungsbudget zusammengeführt. Für die Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und die Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 Euro) gibt es somit künftig einen gemeinsamen „Topf“ von 3.386 Euro. Dessen Mittel können die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen. 

Anspruch auf Verhinderungspflege haben grundsätzlich alle Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5.

Menschen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.


Wir tun was wir können – Versprochen!

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Rufen Sie uns an:   0202  870 14 330

oder verwenden Sie hierzu unser: ➳